Gremien

Im JugendRotKreuz wird der Begriff "Demokratie" GROSS geschrieben und auch so gelebt: Freie und geheime Wahlen, Mitbestimmung, freie Meinungsäußerung - dies sind die bekanntesten Merkmale der Demokratie. Und sie alle sind im JRK zu finden.

Auf Kreisebene wurden hierzu verschiedene Gruppen, sogenannte "Gremien" eingerichtet. Laut der JRK-Ordnung des Bayerischen JugendRotKreuzes sind dies zum einen die "Kreisversammlung", zum anderen der "Kreisausschuss". Um sie geht es auf dieser Seite.

 

Fangen wir an mit der...

Kreisversammlung

Die Kreisversammlung ist das "höchste" Gremium im JugendRotKreuz auf Kreisebene. "Hoch/höchste" bezieht sich hierbei nicht auf ihre Stellung innerhalb der JRK-Hierarchie, sondern auf ihre Besonderheit: Denn an dieser Versammlung nehmen alle Gruppenleiter des JRKs teil, die im Bereich des Kreisverbandes JRK-Gruppen leiten. Und das sind im Fürther Kreisverband nicht wenige!!!

Die Versammlung wird ordnungsgemäß mindestens viermal mit Jahr von den Leitern der Jugendarbeit, kurz LdJAs (stimmberechtigt), einberufen und geleitet - auch sie sind also Teilnehmer. Und es kommen noch mehr hinzu:

a) Mitgleider des Kreisausschusses (sh. unten; soweit sie nicht sowieso schon als Gruppenleiter anwesend sind; stimmberechtigt),
b) Projektleiter (soweit welche eingesetzt wurden) mit beratender Stimme,
c) der "JRK-Beauftragte des Kreisverbandes" (Verbindungsglied des JRKs zum Hauptamt) mit beratender Stimme sowie
d) die "Leitungskräfte der Jugendarbeit" der anderen Gemeinschaften (ebenfalls mit beratender Stimme).

Stellt sich jetzt noch die Frage nach den Aufgaben der Kreisversammlung: Warum wird ein derart großes Gremium benötigt?

Nun, diese Frage lässt sich am einfachsten beantworten, wenn man die Größe des Kreisverbandes Fürth betrachtet: Der Kreisverband Fürth besteht zum einen aus dem Landkreis Fürth, also von Großhabersdorf im Westen bis nach Stein im Süden-Osten; zum anderen aus dem Stadtgebiet Fürth (Burgfarrnbach, Unterfarrnbach/Atzenhof, Innenstandt, Stadeln, usw.) Es lässt sich also leicht denken, dass es - trotz moderner Medien - sehr schwer ist, Beschlüsse zu fassen, wenn alle weit auseinander wohnen. Und genaus das ist schon eine wichtige Aufgabe der Kreisversammlung:

1) Beschlussfassung zu wichtigen Grundsatz-Entscheidungen, welche das JRK auf Kreisebene betrifft. Hinzu kommen noch:
2) Informationsaustausch zwischen den Gruppenleitern, den LdJAs, dem Kreisausschuss und allen anderen Anwesenden sowie
3) Festlegung der Schwerpunkte der JRK-Arbeit im Kreisverband.

Hört sich jetzt vielleicht nicht gerade danach an, als ob es hier viel zu besprechen gibt? Irrtum! In diesem Gremiun werden die wichtigsten Beschlüsse gefasst - weshalb die Kreisversammlung ja auch das "höchste" Gremium des JRKs im Kreisverand ist!

 

Doch bei vier Sitzungen im Jahr bleibt nicht viel Zeit für eine effektive Arbeit, welche gruppenübergreifend sein soll. Und hier kommt der "Kreisausschuss" ins Spiel:

Kreisausschuss

Dieses Gremium hat als oberste Aufgabe die Umsetzung der Beschlüsse aus der Kreisversammlung. Es setzt sich laut BJRK-Ordnung zusammen aus:

a) den LdJAs (stimmbereichtigt),
b) den aus der Kreisversammlung heraus gewählten Mitgliedern (stimmberechtigt),
c) weiteren Mitgliedern, die hinzuberufen wurden (stimmberechtigt) und
d) dem "JRK-Beauftragten des Kreisverbandes" (beratende Stimme).

Der Kreisausschuss dient, ebenso wie die Kreisversammlung, dem Informationsaustausch, im Besonderen zwischen dem JRK und den anderen Gemeinschaften (Wasserwacht, Bergwacht, Wohlfahrt und Soziales, Bereitschaften). Aber auch personelle Entscheidungen werden im Kreisausschuss getroffen:

So gibt es z. B. Kindergruppen im JRK, bei denen aufgrund des Alters noch keine Gruppenleiter gewählt werden können (die Kids sind einfach gesagt noch zu jung um zu verstehen, was es bedeutet das Wahlrecht auszuüben, und somit ihr Recht auf Mitbestimmung ausüben zu können.) Deshalb setzt der Kreisausschuss in solchen Fällen von sich aus Gruppenleiter ein, denen er - nach reiflicher Prüfung - zutraut, diese Gruppen zu leiten. Und bisher hat er dafür ein "sehr gutes Händchen" bewiesen...

Weiterhin drehen sich die Aufgaben des Kreisausschusses um die Durchführung von gemeinsamen Aktionen in der Öffentlichkeit (Öffentlichkeitsarbeit oder auch Public Relations), um die Einhaltung der RotKreut-Statuten, arbeitet im Kreis- und Stadtjugendring mit, und , und, und... Alles Aufgaben, welche die Kreisversammlung in ihrer Form nicht bewerkstelligen kann. Und noch etwas kommt hinzu:

Nicht alle Aufgaben können durch den Kreisausschuss erledigt werden. Spezielle Themen können nur von speziellen Leuten mit speziellen Fähigkeiten ausgeübt werden. Ist dies der Fall kann der Ausschuss Fachbereiche einrichten, die dann diese Aufgaben übernehmen. (Nährere Informationen zu dem einzelnen Fachbereichen sind hier zu finden.)

 

Hinweise

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und seiner klaren, einfachen Darstellungsweise wurde grundsätzlich die männliche Form gewählt. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass hier stets sowohl die weibliche als auch die männlich Form gemeint ist.

Gleiches gilt für die verschiedenden Führungspositionen: Auch hier wurde eine vereinfachende Form gewählt, sodass nicht alle Hierarchiestufen (z. B. Stellvertreter) angesprochen werden.